Hier entsteht der neue Auftritt des schweizerischen Vereins für Collaborative Law.
Wir freuen uns, sie ab Mitte August im vollem Umfang wieder begrüssen zu dürfen.
Am 8. März 2003 wurde der Schweizerische Verein für Collaborative Law (SVCL) als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung von Collaborative Law in der Schweiz.
Collaborative Law ist ein aussergerichtliches Verfahren zur Beilegung von rechtlichen Streitigkeiten.